Steuer & Ehe

Ehegattensplitting: Steuervorteil für Ehepaare einfach erklärt 💑

Das Ehegattensplitting ist eine der bekanntesten Steuerregelungen in Deutschland. Verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner können durch die gemeinsame Veranlagung erhebliche Steuern sparen- besonders wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich hoch sind. Dieser Artikel erklärt, wie das Splitting funktioniert, wer am meisten davon profitiert und wie du deinen eigenen Vorteil berechnen kannst.

📅 März 2026⏱️ 7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Ehegattensplitting halbiert das gemeinsame Einkommen steuerlich und verdoppelt dann die Steuer.
  • Der Vorteil ist am größten, wenn ein Partner viel mehr verdient als der andere.
  • Bei gleich hohen Einkommen gibt es keinen Splittingvorteil.
  • Der maximale Splittingvorteil beträgt mehrere tausend Euro pro Jahr.
  • Gilt für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften.

Was ist das Ehegattensplitting?

Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren zur Berechnung der Einkommensteuer für verheiratete Paare in Deutschland. Beim Splitting werden die Einkommen beider Ehepartner addiert, dann halbiert, die Einkommensteuer auf diese Hälfte berechnet und anschließend verdoppelt. Das Ergebnis ist die gemeinsame Steuerlast.

Der entscheidende Vorteil liegt im deutschen Steuersystem: Die Einkommensteuer ist progressiv gestaltet, das heißt, mit steigendem Einkommen steigt auch der Steuersatz überproportional an. Durch das Splitting wird das höhere Einkommen des Besserverdienenden quasi auf beide Partner verteilt, was die Steuerprogression abmildert.

Rechenbeispiel:

Einzelveranlagung:

  • Partner A: 80.000 € → ca. 22.200 € Steuer
  • Partner B: 20.000 € → ca. 2.300 € Steuer
  • Gesamt: ca. 24.500 €

Zusammenveranlagung (Splitting):

  • Gemeinsam: 100.000 € ÷ 2 = 50.000 €
  • Steuer auf 50.000 € × 2
  • Gesamt: ca. 20.200 €

→ Splittingvorteil: ca. 4.300 € pro Jahr!

Wer profitiert am meisten?

Der Splittingvorteil hängt direkt vom Einkommensunterschied zwischen den Partnern ab. Je größer die Differenz, desto größer ist der Steuervorteil. Dabei gilt:

Großer Vorteil

Ein Partner verdient sehr viel mehr als der andere oder ein Partner verdient gar nichts.

Mittlerer Vorteil

Spürbarer Einkommensunterschied, aber nicht extrem.

Kein Vorteil

Beide Partner verdienen exakt gleich viel.

In der Praxis profitieren Familien, bei denen ein Partner in Elternzeit oder Teilzeit arbeitet, besonders stark vom Splitting. Auch Alleinverdiener-Haushalte erzielen den maximalen Vorteil.

Steuerklassen III/V oder IV/IV?

Verheiratete können beim Lohnsteuerabzug zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen wählen. Diese beeinflussen, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird- nicht aber die endgültige Steuerlast, die in der Steuererklärung abgerechnet wird.

Steuerklasse III/V (klassisch)

Der Besserverdienende erhält Klasse III (niedrigere monatliche Lohnsteuer), der Geringerverdienende Klasse V (höhere Lohnsteuer). Empfehlenswert wenn ein Partner deutlich mehr verdient.

Steuerklasse IV/IV (faktorverfahren)

Beide Partner zahlen monatlich eine ähnliche Lohnsteuer, die dem Splitting-Ergebnis entspricht. Empfehlenswert wenn beide ähnlich verdienen- vermeidet Nachzahlungen.

Wichtig: Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst das monatliche Nettoeinkommen, aber nicht die jährliche Gesamtsteuerlast. Das Splitting-Ergebnis ist immer dasselbe, unabhängig von der Steuerklassenwahl.

Kritik am Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting ist nicht unumstritten. Kritiker argumentieren, dass es Anreize setzt, die Erwerbstätigkeit des geringer verdienenden Partners (häufig Frauen) zu reduzieren, da dieser durch den Effekt der Steuerklasse V sehr hohe Grenzsteuersätze zahlt. Befürworter sehen es als familienfreundliches Instrument, das die wirtschaftliche Einheit der Ehe respektiert.

Unabhängig von der politischen Diskussion: Solange das Splitting gilt, solltest du es kennen und für deine Steuerplanung nutzen.

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