Was ist das Ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren zur Berechnung der Einkommensteuer für verheiratete Paare in Deutschland. Beim Splitting werden die Einkommen beider Ehepartner addiert, dann halbiert, die Einkommensteuer auf diese Hälfte berechnet und anschließend verdoppelt. Das Ergebnis ist die gemeinsame Steuerlast.
Der entscheidende Vorteil liegt im deutschen Steuersystem: Die Einkommensteuer ist progressiv gestaltet, das heißt, mit steigendem Einkommen steigt auch der Steuersatz überproportional an. Durch das Splitting wird das höhere Einkommen des Besserverdienenden quasi auf beide Partner verteilt, was die Steuerprogression abmildert.
Rechenbeispiel:
Einzelveranlagung:
- Partner A: 80.000 € → ca. 22.200 € Steuer
- Partner B: 20.000 € → ca. 2.300 € Steuer
- Gesamt: ca. 24.500 €
Zusammenveranlagung (Splitting):
- Gemeinsam: 100.000 € ÷ 2 = 50.000 €
- Steuer auf 50.000 € × 2
- Gesamt: ca. 20.200 €
→ Splittingvorteil: ca. 4.300 € pro Jahr!
Wer profitiert am meisten?
Der Splittingvorteil hängt direkt vom Einkommensunterschied zwischen den Partnern ab. Je größer die Differenz, desto größer ist der Steuervorteil. Dabei gilt:
Großer Vorteil
Ein Partner verdient sehr viel mehr als der andere oder ein Partner verdient gar nichts.
Mittlerer Vorteil
Spürbarer Einkommensunterschied, aber nicht extrem.
Kein Vorteil
Beide Partner verdienen exakt gleich viel.
In der Praxis profitieren Familien, bei denen ein Partner in Elternzeit oder Teilzeit arbeitet, besonders stark vom Splitting. Auch Alleinverdiener-Haushalte erzielen den maximalen Vorteil.
Steuerklassen III/V oder IV/IV?
Verheiratete können beim Lohnsteuerabzug zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen wählen. Diese beeinflussen, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird- nicht aber die endgültige Steuerlast, die in der Steuererklärung abgerechnet wird.
Steuerklasse III/V (klassisch)
Der Besserverdienende erhält Klasse III (niedrigere monatliche Lohnsteuer), der Geringerverdienende Klasse V (höhere Lohnsteuer). Empfehlenswert wenn ein Partner deutlich mehr verdient.
Steuerklasse IV/IV (faktorverfahren)
Beide Partner zahlen monatlich eine ähnliche Lohnsteuer, die dem Splitting-Ergebnis entspricht. Empfehlenswert wenn beide ähnlich verdienen- vermeidet Nachzahlungen.
Wichtig: Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst das monatliche Nettoeinkommen, aber nicht die jährliche Gesamtsteuerlast. Das Splitting-Ergebnis ist immer dasselbe, unabhängig von der Steuerklassenwahl.
Kritik am Ehegattensplitting
Das Ehegattensplitting ist nicht unumstritten. Kritiker argumentieren, dass es Anreize setzt, die Erwerbstätigkeit des geringer verdienenden Partners (häufig Frauen) zu reduzieren, da dieser durch den Effekt der Steuerklasse V sehr hohe Grenzsteuersätze zahlt. Befürworter sehen es als familienfreundliches Instrument, das die wirtschaftliche Einheit der Ehe respektiert.
Unabhängig von der politischen Diskussion: Solange das Splitting gilt, solltest du es kennen und für deine Steuerplanung nutzen.
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❓ Häufig gestellte Fragen zum Ehegattensplitting
Was ist das Ehegattensplitting einfach erklärt?
Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Ehepartner addiert, durch zwei geteilt, die Einkommensteuer auf diesen halbierten Betrag berechnet und dann verdoppelt. Da der Steuertarif progressiv ist, sinkt durch dieses Splitting-Verfahren die Gesamtsteuerlast - besonders wenn die Einkommen der Partner stark unterschiedlich sind. Das Verfahren ist in § 26b EStG geregelt.
Wie viel Steuern spare ich durch das Ehegattensplitting?
Die Ersparnis hängt vom Einkommensunterschied der Partner ab. Verdient ein Partner 80.000 € und der andere 0 €, beträgt der Splittingvorteil bis zu 10.000 € pro Jahr. Bei nahezu gleichem Einkommen beider Partner ist der Vorteil minimal bis null. Unser Ehegattensplitting-Rechner zeigt dir die exakte Steuerersparnis für eure konkrete Situation.
Für wen lohnt sich das Ehegattensplitting besonders?
Das Ehegattensplitting lohnt sich am stärksten für Paare mit großem Einkommensunterschied - etwa wenn ein Partner Vollzeit arbeitet und der andere gar nicht oder nur in Teilzeit. Je größer der Unterschied beim Jahresverdienst, desto höher der Splittingvorteil. Bei gleich hohen Einkommen besteht kein steuerlicher Vorteil gegenüber der Einzelveranlagung.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse III/V und dem Ehegattensplitting?
Die Steuerklassen III und V beeinflussen nur den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht das Jahresergebnis. Das Ehegattensplitting selbst wird bei der jährlichen Steuererklärung durch die Zusammenveranlagung angewendet. Wählt ein Partner Steuerklasse III, zahlt er monatlich weniger Lohnsteuer - der andere in Klasse V zahlt dafür mehr. Am Jahresende gleicht das Finanzamt alles aus.
Gilt das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?
Ja, seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2013 gilt das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften und seit 2017 für gleichgeschlechtliche Ehen. Mit der Einführung der „Ehe für alle" haben alle verheirateten Paare gleichermaßen Anspruch auf die Zusammenveranlagung mit Splitting-Tarif.
Was sind die Nachteile des Ehegattensplittings?
Ein oft kritisierter Nachteil ist, dass das Splittingsystem Fehlanreize setzt: Der geringer verdienende Partner - statistisch häufig die Frau - hat durch den hohen Grenzsteuersatz in Steuerklasse V wenig Anreiz, mehr zu arbeiten. Zudem entsteht finanziell eine starke Abhängigkeit vom Hauptverdiener. Feministische Ökonominnen fordern deshalb eine Reform des Splitting-Modells.
Wie beantrage ich die Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting?
Die Zusammenveranlagung beantragst du in deiner jährlichen Einkommensteuererklärung - beide Ehepartner reichen gemeinsam beim Finanzamt ein. Im ELSTER-Portal oder mit Steuersoftware wählst du die Option „Zusammenveranlagung". Das Finanzamt wendet dann automatisch den Splitting-Tarif an.
Was ist der maximale Splittingvorteil beim Ehegattensplitting?
Der maximale Splittingvorteil ergibt sich, wenn ein Partner das gesamte Einkommen erzielt und der andere gar nichts verdient. Bei einem Einkommen von 120.000 € kann der Splittingvorteil bis zu ca. 13.000 € pro Jahr betragen. Der Vorteil steigt mit dem Einkommen und der Steuerprogression, ist aber durch den Höchststeuersatz nach oben begrenzt.
Was ist der Unterschied zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung?
Bei der Zusammenveranlagung reichen beide Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung ein und erhalten den Splitting-Tarif. Bei der Einzelveranlagung wird jeder Partner getrennt besteuert - dies kann in seltenen Fällen günstiger sein, z. B. bei hohen Werbungskosten eines Partners oder wenn einer mit negativem Einkommen die Steuerlast des anderen erhöhen würde.
Ändert sich das Ehegattensplitting 2025 oder 2026?
Das Ehegattensplitting als Steuerprinzip bleibt 2025 und 2026 unverändert. Allerdings können sich die Steuertabellen und Grundfreibeträge jährlich anpassen, was den konkreten Splittingvorteil geringfügig beeinflusst. Der Grundfreibetrag wurde für 2025 auf 12.096 € angehoben, was die Steuerbelastung leicht senkt.