Was ist das Ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren zur Berechnung der Einkommensteuer für verheiratete Paare in Deutschland. Beim Splitting werden die Einkommen beider Ehepartner addiert, dann halbiert, die Einkommensteuer auf diese Hälfte berechnet und anschließend verdoppelt. Das Ergebnis ist die gemeinsame Steuerlast.
Der entscheidende Vorteil liegt im deutschen Steuersystem: Die Einkommensteuer ist progressiv gestaltet, das heißt, mit steigendem Einkommen steigt auch der Steuersatz überproportional an. Durch das Splitting wird das höhere Einkommen des Besserverdienenden quasi auf beide Partner verteilt, was die Steuerprogression abmildert.
Rechenbeispiel:
Einzelveranlagung:
- Partner A: 80.000 € → ca. 22.200 € Steuer
- Partner B: 20.000 € → ca. 2.300 € Steuer
- Gesamt: ca. 24.500 €
Zusammenveranlagung (Splitting):
- Gemeinsam: 100.000 € ÷ 2 = 50.000 €
- Steuer auf 50.000 € × 2
- Gesamt: ca. 20.200 €
→ Splittingvorteil: ca. 4.300 € pro Jahr!
Wer profitiert am meisten?
Der Splittingvorteil hängt direkt vom Einkommensunterschied zwischen den Partnern ab. Je größer die Differenz, desto größer ist der Steuervorteil. Dabei gilt:
Großer Vorteil
Ein Partner verdient sehr viel mehr als der andere oder ein Partner verdient gar nichts.
Mittlerer Vorteil
Spürbarer Einkommensunterschied, aber nicht extrem.
Kein Vorteil
Beide Partner verdienen exakt gleich viel.
In der Praxis profitieren Familien, bei denen ein Partner in Elternzeit oder Teilzeit arbeitet, besonders stark vom Splitting. Auch Alleinverdiener-Haushalte erzielen den maximalen Vorteil.
Steuerklassen III/V oder IV/IV?
Verheiratete können beim Lohnsteuerabzug zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen wählen. Diese beeinflussen, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird- nicht aber die endgültige Steuerlast, die in der Steuererklärung abgerechnet wird.
Steuerklasse III/V (klassisch)
Der Besserverdienende erhält Klasse III (niedrigere monatliche Lohnsteuer), der Geringerverdienende Klasse V (höhere Lohnsteuer). Empfehlenswert wenn ein Partner deutlich mehr verdient.
Steuerklasse IV/IV (faktorverfahren)
Beide Partner zahlen monatlich eine ähnliche Lohnsteuer, die dem Splitting-Ergebnis entspricht. Empfehlenswert wenn beide ähnlich verdienen- vermeidet Nachzahlungen.
Wichtig: Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst das monatliche Nettoeinkommen, aber nicht die jährliche Gesamtsteuerlast. Das Splitting-Ergebnis ist immer dasselbe, unabhängig von der Steuerklassenwahl.
Kritik am Ehegattensplitting
Das Ehegattensplitting ist nicht unumstritten. Kritiker argumentieren, dass es Anreize setzt, die Erwerbstätigkeit des geringer verdienenden Partners (häufig Frauen) zu reduzieren, da dieser durch den Effekt der Steuerklasse V sehr hohe Grenzsteuersätze zahlt. Befürworter sehen es als familienfreundliches Instrument, das die wirtschaftliche Einheit der Ehe respektiert.
Unabhängig von der politischen Diskussion: Solange das Splitting gilt, solltest du es kennen und für deine Steuerplanung nutzen.
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