Altersvorsorge

Neue Private Altersvorsorge 2027: Das neue Fördermodell erklärt

Die Reform der privaten Altersvorsorge kommt. Ab 2027 löst ein neues Produkt das komplizierte Riester-Modell schrittweise ab - mit 20 % staatlicher Zulage, Aktienanlage und gesetzlicher Kostenbremse.

📅 März 2026⏱️ 8 Min. Lesezeit

Quick-Check: pAV 2027 in Zahlen

Staatliche Zulage: 20 % auf Beiträge bis 3.000 € (= max. 600 € p.a.)
Steuerabzug: Sonderausgaben bis 6.000 € p.a.
Aktienquote: Bis zu 100 % in Aktien/ETFs möglich
Kostenbegrenzung: Max. 1,0 % TER gesetzlich festgelegt
Auszahlung: Rente oder Teilkapitalauszahlung ab 62
Start: Geplant ab 1. Januar 2027

1) Warum wird die Altersvorsorge reformiert?

Das Riester-Modell galt lange als Herzstück der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Doch die Realität hat seine Schwächen offengelegt: hohe Verwaltungskosten von oft 1,5-2,5 %, starre Produkte mit Garantiepflicht und ein kompliziertes Zulagensystem haben dazu geführt, dass immer weniger Menschen das Modell nutzen. Zudem haben Niedrigzinsen die klassische Rentenversicherung unattraktiv gemacht.

Die Bundesregierung hat deshalb ein Reformkonzept erarbeitet, das ab 2027 eine neue private Altersvorsorge (kurz: pAV) einführen soll. Das zentrale Ziel: mehr Rendite durch höhere Aktienquoten, niedrigere Kosten durch eine gesetzliche Kostenbremse und eine vereinfachte, attraktivere staatliche Förderung.

2) Wie funktioniert die staatliche Förderung?

Das Kernstück der Reform ist eine direkte staatliche Zulage in Höhe von 20 % auf den eingezahlten Beitrag. Wer jährlich 3.000 € einzahlt, erhält automatisch 600 € staatliche Förderung obendrauf - unabhängig vom Einkommen. Anders als beim Riester-Modell müssen Gutverdiener keinen Mindestbeitrag leisten, um die volle Zulage zu erhalten.

Beispiel: Anna, 32 Jahre, zahlt monatlich 150 € (1.800 € p.a.) in ihre pAV ein. Sie erhält 360 € staatliche Zulage. Das tatsächlich investierte Kapital beträgt also 2.160 € - 20 % mehr als ihr eigener Beitrag.

Zusätzlich zur Zulage können Beiträge bis zu 6.000 € pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % bedeutet das eine weitere Steuerersparnis von bis zu 1.800 € jährlich. Die nachgelagerte Besteuerung - Steuern werden erst im Rentenalter fällig - ist typischerweise vorteilhaft, da das Renteneinkommen meist unter dem Arbeitseinkommen liegt.

3) Der entscheidende Unterschied: Aktienanlage mit Kostenbremse

Beim klassischen Riester mussten Anbieter eine Beitragsgarantie bieten - das zwang sie in konservative, renditearme Anlagestrategien. Die neue pAV verzichtet auf diese Pflicht: Das Kapital kann bis zu 100 % in Aktien und ETFs angelegt werden, was langfristig deutlich höhere Renditen ermöglicht.

Gleichzeitig gilt eine gesetzliche Kostenobergrenze von maximal 1,0 % TER (Total Expense Ratio). Das ist zwar höher als ein günstiger Welt-ETF (0,1-0,2 %), aber deutlich niedriger als viele Riester-Produkte. Die Kombination aus staatlicher Zulage und mäßiger Kostenbelastung macht die pAV für viele mittlere Einkommensbezieher besonders attraktiv.

4) pAV vs. ETF-Sparplan: Wann lohnt sich was?

Der Vergleich zwischen pAV und einem eigenständigen ETF-Sparplan hängt von mehreren Faktoren ab. Bei kurzen Sparzeiträumen oder niedrigem Steuersatz im Rentenalter kann der ETF-Sparplan überlegen sein, weil er mehr Flexibilität bietet. Bei längeren Zeiträumen und mittlerem Einkommen kann die pAV durch die staatliche Zulage und den Sonderausgabenabzug einen entscheidenden Vorteil haben.

KriteriumNeue pAVETF-Sparplan
Staatliche Zulage✓ 20 % auf Beiträge✗ Keine
KostenMax. 1,0 % TER0,1-0,3 % TER
FlexibilitätGebunden bis 62Jederzeit verfügbar
Insolvenzschutz✓ Pfändungsschutz✗ Kein Schutz
Besteuerung AuszahlungNachgelagert (Renteneink.)25 % Abgeltungssteuer

5) Wer profitiert am meisten von der neuen pAV?

Die neue private Altersvorsorge ist besonders attraktiv für Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen zwischen 25.000 und 60.000 € brutto, die noch mindestens 15 Jahre bis zur Rente haben. Hier schlägt die Kombination aus staatlicher Zulage, Steuervorteil und Aktienrendite besonders stark zu Buche.

Weniger attraktiv ist die pAV für Gutverdiener mit einem erwarteten hohen Renteneinkommen, weil die nachgelagerte Besteuerung dann mit einem höheren Steuersatz erfolgt. Auch wer Flexibilität benötigt - etwa für eine mögliche Selbstständigkeit oder eine Immobilienpause - ist mit einem ETF-Sparplan flexibler aufgestellt.

Selbstständige, Freiberufler und Beamte können die pAV grundsätzlich auch nutzen, müssen aber die fehlende Arbeitgeberbeteiligung berücksichtigen. Im Unterschied zur Rürup-Rente ist die pAV nicht auf Selbstständige spezialisiert, bietet aber durch die direkte Zulage eine einfachere Förderlogik.

6) Was ist jetzt zu tun?

Da die neue pAV erst 2027 startet, lohnt es sich, die Zeit jetzt zu nutzen: ETF-Sparpläne aufbauen, Notgroschen sichern und die persönliche Rentenlücke berechnen. Wer heute noch Riester-Verträge hat, sollte prüfen, ob ein Wechsel sinnvoll ist - oder abwarten, bis die pAV-Konditionen final feststehen.

Wichtig: Die Rahmenbedingungen des Reformgesetzes können sich noch ändern. Verfolge aktuelle Entwicklungen und lass dich von einem unabhängigen Finanzberater beraten, bevor du langfristige Entscheidungen triffst. Eine diversifizierte Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Anlage - bleibt die solideste Grundlage.

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